Weinviertel DAC soll gleich auf den ersten Blick erkennbar und unverwechselbar sein. Daher muss jede in Verkehr gebrachte Weinviertel DAC-Flasche (d.h. Verkauf und Präsentation) mit der spezifischen Weinviertel DAC-Kapsel versehen sein. Dadurch wird auch eine Mengen- und Qualitätskontrolle erleichtert. Auf dieser Kapsel ist eine vereinfachte Weinviertel Gebietsgrafik und der Schriftzug Weinviertel DAC abgebildet. Die Farbe (einfärbig, ohne zusätzliche Muster bzw. Schriftzug) und das Material der Kapsel sind für jeden Betrieb individuell frei wählbar.
Die Weinviertel DAC-Kapseln sind nur mit einer Ermächtigung des Regionalen Weinkomitee Weinviertel bei autorisierten Kapsellieferanten beziehbar.
Die Ermächtigung berechtigt Sie zum Bezug der Weinviertel DAC-Kapseln bei einer der autorisierten Kapselfirmen. Weinviertel DAC-Kapseln dürfen nur mit Ermächtigung ausgegeben werden.
Unter dem Menüpunkt „Kapselermächtigungen“ können Weinviertel DAC-Kapselermächtigungen selbst ausgestellt werden. Sie erhalten die Ermächtigung unmittelbar nach Erstellung automatisch per E-Mail an die in Ihren Stammdaten angegebene Emailadresse. Parallel dazu wird die Ermächtigung automatisch an die von Ihnen ausgewählte Kapselfirma weitergeleitet. Außerdem finden Sie hier eine Auflistung zu allen ausgestellten Ermächtigungen und auch falsch ausgestellte Ermächtigungen können hier storniert werden.
Zuzüglich zum Kapselpreis wird von den autorisierten Firmen ein per Weinviertel DAC-Verordnung festgesetzter Betrag verrechnet, der dem Regionalen Weinkomitee Weinviertel überwiesen wird.
Der Betrag ist nach der Stückmenge gestaffelt – die Kapselbeiträge seit 2012:
Eine rückwirkende Beitragsreduzierung – z.B.: 3 Bestellungen zu je 10.000 Kapseln entsprechen 30.000 Kapseln – ist nicht möglich. Der Beitrag bezieht sich ausschließlich auf jede Bestellung einzeln.
Im Winter und Frühjahr 2019 entwickelte das Regionale Weinkomitee Weinviertel mit der Firma Marzek Aufkleber für Weinviertel DAC-Flaschen als Ersatz für die Weinviertel DAC Kapsel. Diese sind aber ausschließlich für folgend geschilderte Fälle anwendbar: WACHS Verschluss und NOTFALL bei falsch verwendeter Flaschenkapsel.
Der Aufkleber und auch die Kapselbeiträge werden direkt vom Regionalen Weinkomitee Weinviertel in Rechnung gestellt, eine Ermächtigung zur Erfassung der Kapselanzahl ist ebenfalls erforderlich. Die Information zu diesen Aufklebern erhielten die Winzer per Newsletter im Juli 2019.
A) Verwendung eines Aufklebers für Weinviertel DAC und Weinviertel DAC Reserve bei Großflaschen und Flaschen mit Wachsverschluss
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Großflaschen (Magnum, Doppelmagnum, usw.) und für die Ausstattung von hochwertigen Weinen mit Wachsverschluss, wurde die Möglichkeit geschaffen, einen Aufkleber zu verwenden.
NUR BEI GROSSFLASCHEN UND WACHSVERSCHLUSS!
Im Zuge dieser Entscheidung wurde auch folgende Möglichkeit für den Notfall geschaffen:
B) Verwendung eines Aufklebers für Weinviertel DAC für NOTFALL
In Ausnahmefällen wird die Verwendung eines Kapselaufklebers für Weinviertel DAC Normalflaschen gestattet. Das gilt ausschließlich für den Notfall, wenn Weinviertel DAC-Weine fälschlicherweise mit den betriebseigenen Kapseln verschlossen wurden. Damit soll ein etwaiger Qualitätsverlust bei der Öffnung und dem Neuverschluss der Flaschen mit Weinviertel DAC-Kapseln vermieden werden.
Nähere Informationen und alle Vorgaben finden Sie hier: DOWNLOAD-ARCHIV
Auf Grund von vermehrter Nachfrage von Winzerinnen und Winzer, hat sich das Regionale Weinkomitee Weinviertel dazu entschieden, ab sofort zusätzliche Flächen für Aufdrucke auf der WEINVIERTEL DAC-Kapsel zuzulassen.